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Elternbeirat

Im Bayerischen Kindergartengesetz ist das Elternbeiratgesetz verankert (Bay.Kiga-G., Art 11.1). Er wird in allen wichtigen Belangen und Entscheidungen, die sich auf die Kinder, bez. die Eltern auswirkt, informiert und gehört. Bindenden Charakter hat das Votum des Elternbeirates jedoch nicht.

Aufgaben

  • ist Sprachrohr, Berater und Vermittler zwischen Kindergarten, Träger und Eltern
  • wird zu Beginn des Kindergartenjahres in einer Elternversammlung gewählt
  • trifft sich in regelmäßigen Abständen, um mit dem Team anstehende Termine, Projekte und Feste zu planen und durchzuführen, Vorschläge für Verbesserungen und Veränderungen einzubringen.